Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 500

1366 Juni 9

Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgergemeinde der Stadt Wetzlar bekunden, dass sie dem bescheidenen Conze genannt Emer, Bürger zu Frankfurt, gegen 1.000 Gulden eine jährliche Gülte in Höhe von 100 Gulden verkauft haben, die er Zeit seines Lebens erhalten und die zur Hälfte an St. Katharina (1) sowie am Urbanstag (2) bezahlt werden soll. Sollte die Stadt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, so ist der Inhaber dieses Briefes dazu ermächtigt, das säumige Geld in Mainz, Frankfurt oder andernorts bei Juden, Kawertschen oder Christen auf Schaden Wetzlars aufzunehmen. Die Stadt Wetzlar siegelt.

Der geben ist des nehisten dinstages nach unsers herren lichnames dage, do man zalte nach godes gebuͦrte drutzehen hundert jar, in dem sechs und sechtzigesten jare.

(1) November 25.

(2) Mai 25.

Überlieferung:

Wetzlar, StadtA, Urkunden sub dato (1), Orig., dt., Perg.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 500, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/CP1-c1-02b4.html (Datum des Zugriffs)

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