Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1273–1347)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 1, Nr. 188

1342 April 4

Erbteilungsbrief des Frankfurter Schöffen Jakob Knoblauch und seiner Ehefrau Drude. Beide erklären, dass sie sich mit den Kindern aus Jakobs erster Ehe mit Elisabeth über die Güter geeinigt haben, die nach dem Tod Jakobs den Kindern aus erster Ehe und den Kindern aus zweiter Ehe zustehen. Den Kindern Jakobs, die er mit Drude hat, fällt unter anderem für 84 Mark Pfennige ein Zins in Höhe von vier Mark und vier Schilling von der Judenbadstube zu. Des Weiteren stehe der Hof unter den Juden, den er nach dem Tod seiner ersten Ehefrau Elisabeth als Erbe erstanden hat, allein den Kindern Drudes zu. Diesen Hof hat Jakob Knoblauch zuvor an ungenannte Juden zu Erbpacht gegeben (Den hob han ich vor wert den iuden virerbit, da enhant myn erstere kind nicht mede zu tune).

Datum anno domini MᵒCCCᵒXLIIᵒ feria quinta proxima post diem Pasce.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Hausurkunden 1.965, Orig., dt., Perg.

  • Baudenkmäler Frankfurt 3 (1914), S. 301;
  • Oertliche Beschreibung 1 (1861), S. 245.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 09.01.2014

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, FW01, Nr. 188, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW01/CP1-c1-022y.html (Datum des Zugriffs)

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